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   BSG, 17.02.2009 - B 2 U 35/07 R   

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https://dejure.org/2009,4494
BSG, 17.02.2009 - B 2 U 35/07 R (https://dejure.org/2009,4494)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2009 - B 2 U 35/07 R (https://dejure.org/2009,4494)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - B 2 U 35/07 R (https://dejure.org/2009,4494)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Beitrittsgebiet - Unfallversicherungsschutz - Wehrpflichtiger der NVA - Rechtsänderung - Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Übergangsrecht; Beitrittsgebiet; Unfallversicherungsschutz; Wehrpflichtiger der NVA; Rechtsänderung; Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz; UVMG; sozialgerichtliches Verfahren; maßgebliches Recht; Zeitpunkt der Entscheidung; ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung für frühere Wehrpflichtige der NVA

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Beitrittsgebiet - Unfallversicherungsschutz - Wehrpflichtiger der NVA - Rechtsänderung - UVMG

  • Judicialis

    SGB VII F: 30.10.2008 § 215 Abs 1 S 2; ; SGB VII F: 30.10.2008 § 215 Abs 1 S 3; ; RVO § 1150 Abs 2 S 1; ; RVO § ... 1150 Abs 2 S 2 Nr 1; ; UVMG F: 30.10.2008 Art 1 Nr 33 Buchst a; ; UVMG Art 13 Abs 2; ; SGG § 54; ; SGG § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung für frühere Wehrpflichtige der NVA

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 49
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

    Auszug aus BSG, 17.02.2009 - B 2 U 35/07 R
    Dadurch ist für frühere wehrpflichtige Soldaten der NVA klargestellt worden, dass sie auch nach dem Bundesrecht des Dritten Buches der Reichsversicherungsordnung, die bis Ende 1996 galt, grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie infolge des Dienstes Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erlitten haben, die vor dem 1.1.1992 eingetreten sind und nach dem im Beitrittsgebiet (bis dahin weiter) geltenden Recht Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten der Sozialversicherung waren (anders noch zur früheren Rechtslage: BSG vom 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R - veröffentlicht in Juris, RdNr 29).

    Die vor der Verkündung des UVMG am 4.11.2008 geltenden Regelungen des SGB VII und der RVO konnten - entgegen der Auffassung des Klägers - auch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er unabhängig von dem Stichtag in § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO Ansprüche auf Leistungen der GUV hätte (vgl BSG vom 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R - BT-Drucks 16/9154, S 37).

  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 9/14 R

    Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über

    Für die Beurteilung des Feststellungsinteresses ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz maßgebend (zur Fortsetzungsfeststellungsklage vgl Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 131 RdNr 10, 10i; vgl auch BSG SozR 4-2700 § 215 Nr. 2 RdNr 11) .
  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KS 2/18 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - gemischte Tätigkeit -

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage einer Feststellungsklage ist - ebenso wie in der Regel bei der Verpflichtungs- oder Leistungsklage - grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz (BSG SozR 4-2700 § 215 Nr. 2 RdNr 11; BSG SozR 4-2400 § 22 Nr. 4 RdNr 12) .
  • BFH, 28.09.2022 - X R 7/21

    Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen

    a) Für das maßgebliche anwendbare Recht ist dies bereits entschieden (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.02.2009 - B 2 U 35/07 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2010, 49; Steinhauff in HHSp, § 41 FGO Rz 544).
  • BVerfG, 17.04.2013 - 2 BvL 20/08

    Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen -

    Da für das Landessozialgericht die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Sachentscheidung maßgeblich ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 35/07 R -, NZS 2010, S. 49 Rn. 11), kommt es auf die vom vorlegenden Senat zur früher bestehenden Rechtslage vorgebrachten Erwägungen nicht an.
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 14/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung einer Berufskrankheit -

    Mit diesen Regelungen ist für frühere wehrpflichtige Soldaten der NVA, die weder nach dem Soldatenversorgungsgesetz noch nach dem Bundesversorgungsgesetz anspruchsberechtigt waren, klargestellt worden, dass sie nach dem Dritten Buch der RVO grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie vor dem 1.1.1992 infolge des Dienstes eine Krankheit erlitten haben, die nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht eine BK der Sozialversicherung war (BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 35/07 R - SozR 4-2700 § 215 Nr. 2 RdNr 12) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2022 - L 3 BA 53/18

    Zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs von § 7a SGB 4 aF zu § 7a SGB 4 in der am

    Insbesondere für Anfechtungs- und Feststellungsklagen ist diese Rechtsprechung auch für die Sozialgerichtsbarkeit bestätigt worden (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 1 KR 4/00 R -, juris, RdNr. 14; BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 35/07 R -, juris, RdNr. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12

    Unfall - Reservist - NVA - Wehrdienst - Wegeunfall - Abendessen - anerkannter

    Sie verweist zur Untermauerung ihres Vorbringens auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Februar 2009 - B 2 U 35/07 R -, in welchem es um die Anerkennung einer zu DDR-Zeiten im konkreten Fall nicht anerkannten Berufskrankheit ging, und auf das Urteil des hier erkennenden Senats vom 04. Juni 2010 - L 3 U 269/09 -, welches - wie hier - die Anerkennung eines zu DDR-Zeiten als Dienstbeschädigung anerkannten Unfalls als Arbeitsunfall zum Gegenstand hatte.

    Dadurch ist für frühere wehrpflichtige Soldaten der NVA klargestellt worden, dass sie auch nach dem Bundesrecht des Dritten Buches der RVO, die bis Ende 1996 galt, grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie infolge des Dienstes Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erlitten haben, die vor dem 01. Januar 1992 eingetreten sind und nach dem im Beitrittsgebiet (bis dahin weiter) geltenden Recht Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten der Sozialversicherung waren (BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 35/07 R -, zitiert nach juris Rn. 12).

  • SG Augsburg, 17.05.2010 - S 8 U 47/10

    Anerkennung eines Sturzes i.R.e. Grundwehrdienstes bei der Nationalen Volksarmee

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage, wie hier, ist das zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltende Recht (klarstellend nochmals BSG, Urteil vom 17. Februar 2009, B 2 U 35/07 R).

    Dies wird auch im Urteil des BSG vom 17. Februar 2009, B 2 U 35/07 R, klargestellt, worauf der Vorsitzende die Beklagte hingewiesen hat.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11

    NVA-Wehrpflichtiger - Arbeitsunfall - die dem Wehrdienst eigentümlichen

    Dadurch ist für frühere wehrpflichtige Soldaten der NVA klargestellt worden, dass sie auch nach dem Bundesrecht des Dritten Buches der Reichsversicherungsordnung, die bis Ende 1996 galt, grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie infolge des Dienstes Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erlitten haben, die vor dem 01. Januar 1992 eingetreten sind und nach dem im Beitrittsgebiet (bis dahin weiter) geltenden Recht Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten der Sozialversicherung waren (vgl. Urteil des BSG vom 17. Februar 2009 - B 2 U 35/07 R -, in SozR 4-2700 § 215 Nr. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - L 31 U 361/08

    NVA-Wehrpflichtige Unfallversicherungsschutz

    Dadurch ist für frühere wehrpflichtige Soldaten der NVA klargestellt worden, dass sie auch nach dem Bundesrecht des Dritten Buchs der RVO, das bis Ende 1996 galt, grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie infolge des Dienstes Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten erlitten haben, die vor dem 1. Januar 1992 eingetreten sind und nach dem im Beitrittsgebiet (bis dahin weiter) geltenden Recht Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten der Sozialversicherung waren (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 17. Februar 2009 - B 2 U 35/07 R - RdNr. 12, zitiert nach Juris).
  • SG Aachen, 28.04.2022 - S 6 U 180/20
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 21 U 173/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Berufskrankheit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 269/09

    Gesetzliche Unfallversicherung: Versicherungsschutz für einen Unfall eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2020 - L 4 KR 225/18
  • BSG, 04.03.2011 - B 2 U 302/10 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 6 U 55/08
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